Röteln
Kurzinformation:
Eine Impfung gegen die Röteln soll an erster Stelle eine Erkrankung in der Zeit der Schwangerschaft verhindern – erkrankt eine Schwangere an den Röteln, so ist die Gefahr von schweren Missbildungen des Ungeborenen an Hirn, Herz oder auch den Augen sehr hoch. Auch Fehlgeburten sind sehr häufig.
Grundsätzlich sollten sich alle Frauen, die schwanger werden wollen, über ihren Antikörper-Status informieren. Dieser kann durch eine einfache Blutabnahme bestimmt werden.
Die Röteln sind eine hochansteckende Infektionserkrankung, die durch das sogenannte Rötelvirus ausgelöst wird. Meist erkrankt man im Kindesalter an den Röteln, aber auch Erwachsene können sich leicht anstecken.
Ist man gegen die Röteln geimpft oder hat man die Erkrankung einmal durchgemacht, so besteht eine lebenslange Immunität.
Wie kann man sich infizieren?
Und wieder einmal geschieht die Übertragung durch die Tröpfcheninfektion. Anhusten, Anniesen, sowie enger Kontakt mit einem Erkrankten führen mit 50-prozentiger Wahrscheinlichkeit zu einer Infektion!
Die Inkubationszeit einer Erkrankung mit den Röteln liegt zwischen 2 – 4 Wochen. Ein Erkrankter ist ungefähr eine Woche vor Ausbruch der ” sichtbaren ” Röteln bis ca. ein – zwei Wochen nach dem Ausbruch infektiös.
Ist eine Frau schwanger und erkrankt an den Röteln, kann das Virus über die Plazenta auf das Ungeborene übertragen werden. Die Gefahr einer Behinderung oder Missbildung des Ungeborenen ist in der Anfangszeit einer Schwangerschaft am höchsten!
Die Viren haften sich nach einer Infektion auf die diversen Schleimhäute der oberen Atemwege und vermehren sich anschließend im lymphatischen Gewebe.
Wer sollte eine Impfung erhalten?
- ungeimpfte Personen, die in Kinderkliniken, bei der Geburtshilfe, in Kinderheimen oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten
- alle Frauen im gebärfähigen Alter, die noch keine Rötelerkrankung durchgemacht haben
- alle Kinder
- ungeimpfte oder nur einmalig geimpfte Kinder oder Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr
Wann wird geimpft?
Die erste Impfung sollte idealerweise zu Beginn des zweiten Lebensjahres erfolgen. Die zweite Impfung folgt ca. vier Wochen nach der ersten Impfung.
Wird die zweite Impfung vergessen, so sollte diese spätestens bis zum 18. Lebensjahr nachgeholt werden.
Als Impfreaktionen können Rötungen, Schmerzen und Schwellungen an der Impfstelle auftreten, Kopfschmerzen, Fieber, Gelenkbeschwerden und Hautausschlag auftreten.
Symptome einer Infektion mit dem Rötelvirus können sein:
- kleine Flecken oder Exantheme, die im Gesicht beginnen und sich dann über den Körper ausbreiten, aber nach 1 – 3 Tagen wieder verschwinden können
- Schwellung der Lymphknoten
- Katarrh der oberen Luftwege mit Husten und Bildung von Schleim
- Fieber
- Kopfschmerzen
- Bindehautentzündung
- bei älteren Erkrankten können zusätzlich auftreten: Bronchitis, Arthritis, Mittelohrentzündung, Entzündungen des Herzmuskels, Blutveränderungen

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